Die Visionierung der Sendung durch die UBI ergibt, dass sich der fragliche Satz «Holland ist der einzige Staat, der eine gesetzliche Regelung geschaffen hat» auf die Passage kurz zuvor bezieht, in welcher die Frage der Entschuldigung ärztlicher Sterbehilfe aufgeworfen wurde. Jener Sequenz konnte das Publikum die Information entnehmen, dass die Frage der Straffreiheit eines Arztes, «der einem schwer leidenden Patienten die erlösende Spritze» gibt, einzig in den Niederlanden geregelt ist. Weil die Beschwerdeführer somit zu Unrecht nicht zwischen dem Verbot des Tötens auf Verlangen und der Normierung der Sterbehilfe auf Gesetzesebene unterscheiden, ist ihre Rüge unbegründet.