5 4.5. Weiter bemängeln die Beschwerdeführer, in der Anmoderation zur Sendung «Sternstunde Religion» sei fälschlicherweise behauptet worden, die Niederlande seien das einzige Land, in welchem die Sterbehilfe gesetzlich geregelt sei. Die SRG entgegnet in ihrer Stellungnahme, dass dieser Vorwurf fehl gehe, weil diese Behauptung gar nicht gemacht worden sei. Die Visionierung der Sendung durch die UBI ergibt, dass sich der fragliche Satz «Holland ist der einzige Staat, der eine gesetzliche Regelung geschaffen hat» auf die Passage kurz zuvor bezieht, in welcher die Frage der Entschuldigung ärztlicher Sterbehilfe aufgeworfen wurde.