Diese Rüge ist unbegründet. Unter dem Gesichtspunkt des Sachgerechtigkeitsgebots stellt die UBI fest, dass in der Darstellung der niederländischen Gesetzgebung und Praxis zur Sterbehilfe kein Verstoss gegen das Manipulationsverbot zu erblicken ist. Für die Zuschauer war erkennbar, dass die in den Niederlanden geltende Regelung europa- oder gar weltweit einzigartig ist. Die strengen Voraussetzungen, welche diese Regelung an die Straffreiheit des behandelnden Arztes stellt, wurden in der Anmoderation aufgezählt und waren nach dieser Einführung ebenfalls dem Filmbericht zu entnehmen. Die Anmoderation hob zur Information des Publikums hervor, dass das schweizerische Recht eine solche Regelung