In diesem Zusammenhang rügen die Beschwerdeführer weiter, die Strafausschliessungsgründe für Tötung auf Verlangen in den Niederlanden seien in der «DOK»-Sendung falsch dargestellt worden. Insbesondere seien im Fall «Cees de Joode» die zuvor angeführten Voraussetzungen der Straffreiheit des behandelnden Arztes in verschiedener Hinsicht nicht erfüllt gewesen. Es erübrigt sich, auf diese Rüge näher einzugehen, da sie offensichtlich unbegründet ist. Für die Frage der Straffreiheit des behandelnden holländischen Arztes war es sicherlich genügend, in der Sendung darauf hinzuweisen, dass der zuständige Staatsanwalt deren Voraussetzungen als erfüllt betrachtet habe.