Der Film verschweige insbesondere «die wahre niederländische Euthanasie-Praxis und die wahren Behandlungsmöglichkeiten der (im Filmbeitrag erwähnten schweren Muskelkrankheit) ALS». Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) entgegnet mit Recht, dass es in «Tod auf Verlangen» nicht darum gegangen sei, das gesamte Spektrum der Euthanasie-Kasuistik unter Einschluss von möglichen Missbräuchen oder illegalen Praktiken darzustellen. In der Tat konnte das Publikum erkennen, dass es Absicht des Films war, einen nach geltendem holländischem Recht