Gemäss ständiger Praxis würdigt die UBI bei Informationssendungen neben jeder einzelnen Information für sich allein auch den allgemeinen Eindruck, der sich aus der Sendung als Ganzes ergibt (VPB 59.42, S. 352; 58.46, S. 373). Bezüglich allfälliger missverständlicher Formulierungen oder gar falscher Informationen ist zu fragen, wie diese Sequenzen unter Berücksichtigung des ganzen Beitrags vom Publikum vernünftigerweise verstanden werden konnten. Diesbezüglich sind auch das Vorwissen des von einer Sendung angesprochenen Publikums sowie dramaturgische Eigenheiten des Sendegefässes zu würdigen (VPB 59.66, S. 553; 59.42, S. 352).