Zudem müsse der Patient seinen Willen zu sterben mehrmals bekräftigen. Weiter wurde erwähnt, dass im Unterschied zur niederländischen Regelung sich in der Schweiz jemand, der aktive Sterbehilfe leiste, der vorsätzlichen Tötung schuldig mache. Der Film selbst beleuchtete über einen längeren Zeitraum hinweg das Verhältnis eines Arztes zu einem Patienten, der ihn um diese Hilfe gebeten hatte. Neben Szenen, in denen der Patient und dessen Frau einzeln oder gemeinsam im Gespräch mit dem Arzt erschienen, begleitete die Kamera den Allgemeinpraktiker auf der Fahrt zu verschiedenen Hausbesuchen und zeigte ihn auch im privaten Umfeld.