Der als «DOK»-Beitrag ausgestrahlte holländische Film «Tod auf Verlangen» zeigte einen Fall von aktiver Sterbehilfe, wie sie nach holländischem Recht zulässig sei. In der Anmoderation wurde darauf hingewiesen, dass in den Niederlanden seit einem Jahr ein Gesetz existiere, das einen Arzt, der aktive Sterbehilfe leistet, unter bestimmten Bedingungen nicht bestrafe. Voraussetzungen für die Straflosigkeit des Arztes seien, dass der Patient unter unerträglichen Schmerzen leide, seine Krankheit unheilbar und sein Tod absehbar sei. Zudem müsse der Patient seinen Willen zu sterben mehrmals bekräftigen.