Die Lokalradio Thurgau AG entschuldigt die Nichteinladung mit dem Hinweis auf ihre beschränkten personellen und logistischen Verhältnisse, die ein kurzfristiges Umdisponieren nicht gestattet hätten. Unter dem Gesichtspunkt des Vielfaltsgebots ist für die UBI ausschlaggebend, dass Walter Fröhlich am 8. und am 11. Februar 1994 auf RTG plus je während mehr als drei Minuten Gelegenheit hatte, zu seiner eventuellen Kandidatur als Regierungsrat Stellung zu nehmen. In der ersten Sendung wurde Fröhlich zum Gerücht seiner Wahlteilnahme als «wilder Kandidat» befragt.