Diesem Ziel kann auch eine Sendung dienen, in der mehrheitlich private Fragen zur Sprache kommen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass - in einer Wahlperiode - der Ausschluss eines Kandidaten von jeder Medienpräsenz, während gleichzeitig allen anderen Kandidaten diese Möglichkeit gewährt wird, gegen das Vielfaltsgebot verstiesse. Nicht massgeblich kann sein, ob es sich um einen «offiziellen» Kandidaten einer Partei handelt; es genügt, dass sich jemand ernsthaft zur Wahl stellt. 4.4. Im konkreten Fall steht fest, dass Walter Fröhlich von einem überparteilichen Komitee portiert wurde.