Der Beschwerdeführer bemängelt in erster Linie, dass Walter Fröhlich im Unterschied zu den Kandidaten der EVP und SVP nicht zur Sendung «Sonntagsgespräch» vom 13. Februar 1994 eingeladen worden ist. Die Lokalradio Thurgau AG stellt sich auf den Standpunkt, dass in der fraglichen Sendung ein rein persönliches Gespräch geführt worden sei, zu dem Odette Butz, Kandidatin der EVP, und Roland Eberle, Kandidat der SVP, eingeladen worden seien. Sie zeigt sich jedoch ausserstande, zum Beweis ihrer Behauptung die angeforderte Aufzeichnung der Sendung «Sonntagsgespräch» vom 13. Februar 1994 beizubringen.