65 RTVG nicht an die Vorbringen der Parteien gebunden. Sie prüft daher im vorliegenden Fall die formgerecht beanstandete Sendung als Ganzes auf ihre Übereinstimmung mit den massgeblichen Programmbestimmungen, ohne von den Anträgen und Rügen des Beschwerdeführers eingeschränkt zu sein (VPB 53.48, S. 341). 3. Der Beschwerdeführer wendet sich vor allem dagegen, dass Walter Fröhlich - im Unterschied zur Kandidatin der Evangelischen Volkspartei (EVP) und dem offiziellen Kandidaten der Schweizerischen Volkspartei (SVP) - nicht zur RTG-plus-Sendung «Sonntagsgespräch» vom 13. Februar 1994 eingeladen worden sei.