In ihrer Antwort vom 24. März 1995 beantragt die Lokalradio Thurgau AG, die Beschwerde sei abzuweisen. Zur Begründung des Antrags legt sie eine Kopie der Stellungnahme bei, die sie bereits bei der Ombudsstelle eingereicht hatte. Dieser habe sie nichts mehr beizufügen. Ferner teilt sie mit, dass sie «nach mehr als einem Jahr» weder über die von der UBI angeforderten Tonbandaufzeichnungen noch über Transkripte der angefochtenen Sendungen verfüge. D. Auf erneute Intervention der UBI reichte die Lokalradio Thurgau AG am 14. Juni 1995 Tonbandaufzeichnungen von zwei den Regierungsratswahlen gewidmeten Sendungen vom 8. und 11. Februar 1994 ein.