A. Im Februar 1994 fand im Kanton Thurgau die Ersatzwahl für einen Regierungsrat statt. Im Vorfeld des ersten Wahlgangs vom 20. Februar 1994 strahlte das thurgauische Lokalradio RTG plus (RTG plus) mehrere Sendungen aus, die teilweise oder ausschliesslich dem Thema Regierungsratswahl gewidmet waren. B. Gegen diese Berichterstattung erhebt X (Beschwerdeführer), unterstützt von 20 Mitunterzeichnern, mit Eingabe vom 20. Februar 1995 Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Er rügt sinn-gemäss eine Verletzung des Vielfalts- und des Sachgerechtigkeitsgebots.