Art. 4 Abs. 1 RTVG. Vielfaltsgebot bei Wahlsendungen. Wird ein einzelner Kandidat während einer Wahlperiode von jeder Medienpräsenz ausgeschlossen, während gleichzeitig allen andern diese Möglichkeit gewährt wird, so verstösst dies grundsätzlich gegen das Vielfaltsgebot. Es ist nicht massgeblich, ob es sich dabei um einen offiziellen Kandidaten einer Partei oder um einen sogenannten «wilden» Kandidaten handelt. In diesem Fall, unter Berücksichtigung der Umstände, jedoch keine Verletzung.