Durch diese Unterlassung entstand beim Publikum der - aufgrund der Rechtslage - unzutreffende Eindruck, der Gemeindeverband habe sich «eigenmächtig» über geltendes Umweltschutzrecht hinweggesetzt. Die Dramaturgie des gesamten Beitrags tat ein übriges, um die «unverfrorenen Bergpolitiker» gegen die «wunderschönen Bergmolche» auszuspielen. Die Sequenz betreffend die UVP-Pflicht war so intoniert, dass die Zuschauer die unzutreffende Information erhielten, dass die Behörden pflichtwidrig die Durchführung einer UVP unterlassen hätten (E. 10).