Entsprechend der Schwere der erhobenen Vorwürfe ist in solchen Fällen eine sachgerechte Zusammenfassung der von den Beschuldigten vorgebrachten Argumente erforderlich. Zudem ist der Veranstalter gehalten, den Grund einer möglichen Absage ebenso präzis wiederzugeben, wie das Ausmass einer allfälligen Verweigerung