Zutreffend hingegen ist, dass der Gemeindeverband beim Gewässerschutz sparen wollte, namentlich durch Verzicht auf eine zusätzliche Abdichtung durch Bitumen. Allerdings ist einer Bergregion ein solcher Sparwille nicht vorzuwerfen, solange sie sich damit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bewegt. Die erwähnte Falschinformation ist für sich allein genommen nicht als schwerwiegend zu betrachten. Dennoch trägt sie - auch durch ihren Unterton - dazu bei, dass bei den Zuschauern der Eindruck von «Unverfrorenheit» beziehungsweise «Rechtswidrigkeit» im Verhalten der Behörden verstärkt wird.