Durch dieses Vorgehen wird beim Publikum in der Tat der Eindruck einer Pflichtwidrigkeit erweckt. 11. Der Beschwerdeführer rügt ferner, dem Gemeindeverband Surselva werde unzulässigerweise unterstellt, er habe auf Kosten der Umwelt sparen wollen, indem er auf eine Abdichtung zum Schutze des Grundwassers verzichtete, um so die Baukosten von 12 auf 8 Mio. Franken zu senken. Es werde der Eindruck erweckt, der Gemeindeverband nehme aus Kostengründen in skrupelloser Art und Weise selbst eine Grundwasserverschmutzung in Kauf. Die SRG stützt sich ihrerseits auf die Technische V über Abfälle vom 10. Dezember 1990 (TVA, SR 814.015), die Abdichtungen von Deponien allgemein vorschreibe.