eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nie stattgefunden habe. Damit werde suggeriert, dass eine UVP-Pflicht bestanden und der Gemeindeverband dagegen verstossen habe. Die SRG räumt in ihrer Stellungnahme ein, dass die zuständigen kantonalen Behörden vom Gemeindeverband Surselva keine UVP verlangt hätten. Dies geht ebenfalls aus einem Schreiben des Bündner Amtes für Umweltschutz vom 17. August 1994 hervor, das die SRG selbst ins Recht legt. Die beanstandete Sequenz hatte folgenden Wortlaut: «Deponieren ist einfach und billig. - Aber problematisch für die Umwelt. - Deshalb hat der Bund eine Verbrennungspflicht für Siedlungsabfall verordnet.