Es kann offenbleiben, ob das BUWAL diese Inventaraufnahme offiziell beantragt hat; aus dem von der SRG vorgelegten Dokument geht nicht hervor, ob es sich dabei um eine verbindliche Empfehlung des BUWAL oder lediglich um den Vorschlag eines Sachbearbeiters handelte. Davon unabhängig hätten die Zuschauer darüber aufgeklärt werden müssen, dass nicht das BUWAL, sondern der Bundesrat Biotope von nationaler Bedeutung bezeichnet. Ein Blick in die V vom 10. August 1977 über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (VBLN, SR 451.11) zeigt, dass der Bundesrat dem fraglichen Biotop bis zum Zeitpunkt der Sendung keine nationale Bedeutung zuerkannt hatte.