Die SRG bestreitet diese Auffassung. Sie räumt zwar ein, dass die Inventaraufnahme noch nicht rechtskräftig sei. Allerdings sei der Kanton verpflichtet, mit Sofortmassnahmen zu verhindern, dass sich der Zustand auch von Sekundärbiotopen verschlechtere. 9.1. Die fragliche Passage des Beitrags lautete wie folgt: «Um solche geschützten Tierarten vor dem Aussterben zu retten, hat das Bundesamt für Umwelt Biotope von nationaler Bedeutung bezeichnet. Dazu gehört auch ein Biotop, das sich in einer stillgelegten Kiesgrube bei Ilanz entfaltet hat. Das letzte bedeutende Laichgewässer für Amphibien am