Damit ist die Behauptung des Beschwerdeführers unbegründet, wonach die Sendung suggeriert habe, dass hier ein neues Projekt zur Diskussion stehe. 9. Der Beschwerdeführer beanstandet weiter, dem Gemeindeverband Surselva werde zu Unrecht vorgeworfen, sich über geltende Natur- und Heimatschutzbestimmungen hinweggesetzt zu haben, indem er ein Biotop von nationaler Bedeutung planiert habe. Der Beschwerdeführer bestreitet das Vorliegen eines Biotops von nationaler Bedeutung. Diese müssten vom Bundesrat bezeichnet werden, und eine entsprechende Verfügung liege nicht vor.