Dadurch blieb beim Publikum der diffuse Eindruck haften, die Planierungsarbeiten seien letztlich doch illegal erfolgt und die Behörden hätten sich nur durch wechselseitige Hilfestellung und mit einem Kunstgriff aus dem Unrecht manövrieren können. 8. Der Beschwerdeführer rügt weiter, es sei fälschlicherweise erklärt worden, dass der Gemeindeverband Surselva am Standort des Biotops, einer stillgelegten Kiesgrube, künftig Kehricht deponieren wolle. Damit sei bei den Zuschauern der Eindruck erweckt worden, bei den Planierungsarbeiten handle es sich um Vorbereitungsmassnahmen für die Erstellung einer neuen Kehrichtdeponie. Die SRG entgegnet, dass diese Rüge verfehlt sei.