Es ist nicht auszuschliessen, dass eine Gemeinde, deren Verwaltungsakt zum Gegenstand einer «Kassensturz»-Sendung wird, vorsichtshalber eine Sondersitzung einberuft, um Zweifel über die Rechtslage auszuräumen. Mit der zitierten Abmoderation liess der «Kassensturz» dieser Interpretationsmöglichkeit keinen Raum, sondern erweckte einseitig den Eindruck eines überstürzten und wenig vertrauenswürdigen Verhaltens seitens der Gemeinde. Dadurch blieb beim Publikum der diffuse Eindruck haften, die Planierungsarbeiten seien letztlich doch illegal erfolgt und die Behörden hätten sich nur durch wechselseitige Hilfestellung und mit einem Kunstgriff aus dem Unrecht manövrieren können.