dass die ausgeführten Arbeiten in der Deponie Plaun Grond im Jahre 1984 bewilligt worden waren. 5 Es ist nicht entscheidend, ob es sich bei der Sitzung vom 5. Dezember 1994 um eine ordentliche oder um eine ausserordentliche Gemeinderatssitzung handelte. Es ist nicht auszuschliessen, dass eine Gemeinde, deren Verwaltungsakt zum Gegenstand einer «Kassensturz»-Sendung wird, vorsichtshalber eine Sondersitzung einberuft, um Zweifel über die Rechtslage auszuräumen.