Aneinanderreihung von wahren Tatsachen in einer bestimmen Reihenfolge können Zusammenhänge vorgetäuscht oder solche zerstört werden (Dumermuth Martin, Die Programmaufsicht bei Radio und Fernsehen in der Schweiz, Basel / Frankfurt a. M. 1992, S. 288); über die Komposition von Bild-, Text- und Tonelementen können Fernsehsendungen die Informationsrezeption der Zuschauer steuern. 5.2. Die UBI anerkennt die grundsätzliche Freiheit des Veranstalters, sich dezidiert kritisch oder gar polemisch mit Fragen des Konsumentenschutzes auseinanderzusetzen (VPB 59.42, S. 352; nicht publizierter Entscheid der UBI b. 221 vom 25. September 1992, S. 10;