Bezüglich allfälliger missverständlicher Formulierungen oder gar falscher Informationen ist zu fragen, wie diese Sequenzen unter Berücksichtigung des ganzen Beitrages vom Publikum vernünftigerweise verstanden werden konnten. Neben dem Vorwissen des von einer Sendung angesprochenen Publikums sind in diesem Zusammenhang auch Eigenheiten des Sendegefässes, das Thema und der Gegenstand einer Sendung zu würdigen. Mängel, die aufgrund isolierter Analyse als sekundär einzustufen sind, können im Gesamteindruck der Sendung eine Programmrechtsverletzung bewirken (BGE 114 Ib 204, 207). Die freie Meinungsbildung des Publikums kann auch durch die Dramaturgie der Sendung beeinträchtigt werden. Durch die