Beim «Kassensturz» des Schweizer Fernsehens DRS handelt es sich um eine Informationssendung, die Themen im Zusammenhang des Konsumentenschutzes gewidmet ist (VPB 59.42, S. 352). 5.1. Gemäss ständiger Praxis der UBI ist bei der Prüfung von Informationssendungen neben der Würdigung jeder einzelnen Information für sich allein auch der allgemeine Eindruck zu beurteilen, der sich aus einer Sendung als Ganzes ergibt (VPB 58.46, S. 373; BGE 114 Ib 334, 343). Bezüglich allfälliger missverständlicher Formulierungen oder gar falscher Informationen ist zu fragen, wie diese Sequenzen unter Berücksichtigung des ganzen Beitrages vom Publikum vernünftigerweise verstanden werden konnten.