3 zu. Sie hat demnach nicht zu beurteilen, ob ein in Radio und Fernsehen aufgegriffenes Thema geschickt gewählt oder bearbeitet worden, sondern allein, ob dies nach den Programmvorschriften geschehen ist. 5. Beim «Kassensturz» des Schweizer Fernsehens DRS handelt es sich um eine Informationssendung, die Themen im Zusammenhang des Konsumentenschutzes gewidmet ist (VPB 59.42, S. 352).