Die Stimme Maissens mit der Aufforderung, ein adressiertes und frankiertes Couvert zu schikken, wurde danach noch dreimal als Antwort auf die im Beitrag aufgeworfenen Fragen zu Sachproblemen des Umweltschutzes eingeblendet. B. Gegen diese Sendung erhebt mit Eingabe vom 20. März 1995 der Gemeindeverband Surselva (hiernach: Beschwerdeführer) Programmrechtsbeschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Er stellt den Antrag, «es sei festzustellen, dass der Beitrag über die Regionaldeponie Plaun Grond in der Sendung vom 6. Dezember 1994 Art. 4 des BG über Radio und Fernsehen vom 21. Juni 1991 (RTVG, SR 784.40) verletzt habe». Konkret rügt der Beschwerdeführer