5 Unter den für die Schweiz massgeblichen völkerrechtlichen Rechtsquellen zum Betäubungsmittelrecht ist zunächst das im Rahmen der Vereinten Nationen am 30. März 1961 in New York ergangene Einheits-Übereinkommen über die Betäubungsmittel zu erwähnen, das nach Ratifikation für die Schweiz am 22. Februar 1970 in Kraft getreten ist. Zwei weitere Übereinkommen der internationalen Gemeinschaft stehen kurz vor dem Inkrafttreten: