Als Bankier war dieser sicherlich geeignet, zu einer wirtschaflichen Frage Auskunft zu geben. Der Umstand, dass der Bankier in der Sendung bekundete, kein Experte in Drogenfragen zu sein, ändert daran nichts. Die Sendung erhob nicht den Anspruch, das Drogenproblem in seinen sämtlichen sozialen, psychologischen oder rechtlichen Dimensionen zu beleuchten, sondern beschränkte sich auf eine ökonomische Perspektive. Unter diesen Umständen kann die Wahl eines führenden Schweizer Privatbankiers zum Gesprächspartner nicht als Verletzung der cura in eligendo bezeichnet werden.