es ist keine Bezugnahme zu den Zürcher Heroinversuchen 1994 festzustellen. Der umstrittene Satz des Moderators folgte als Entgegnung auf die Feststellung des Bankiers, wonach das Drogenproblem - trotz Reduktion des Drogenpreises innert Jahresfrist - heute schlimmer sei als vor einem Jahr. Wie die Feststellung des Bankiers bezog sich auch die Aussage des Moderators auf einen Zeitraum, der mindestens ein Jahr umspannte und vor den Beginn der Zürcher Heroinversuche zurückreichte. Somit bezieht sich die Rüge des Beschwerdeführers auf eine Aussage, die in der fraglichen Sendung gar nicht gemacht wurde. Daher ist die Beschwerde in diesem Punkte nicht begründet.