Aus der vom Veranstalter ins Recht gelegten Polizeistatistik geht tatsächlich hervor, dass die Delinquenz bezüglich der für die Beschaffungskriminalität typischen Delikte in der Stadt Zürich in den Jahren 1992 bis 1993 rückläufig gewesen ist. Der Einwand des Beschwerdeführers, wonach diese Statistik unerheblich sei, weil sich die fragliche Äusserung auf die Heroinversuche des Jahres 1994 bezogen habe, ist hingegen nicht begründet. Die Visionierung der Sendung widerlegt diese Behauptung; es ist keine Bezugnahme zu den Zürcher Heroinversuchen 1994 festzustellen.