Beschwerde. (...) II 1. (Formelles) 2. Der Beschwerdeführer macht in seiner Eingabe zunächst geltend, dass die angefochtene Sendung das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt habe. 2.1. Das Gebot der sachgerechten Darstellung von Ereignissen ergibt sich dem Grundsatz nach aus dem umfassenden Leistungsauftrag von Art. 55bis Abs. 2 BV. Demzufolge haben Radio und Fernsehen insbesondere zur kulturellen Entfaltung und zur freien Meinungsbildung beizutragen und dabei auch die Eigenheiten des Landes zu berücksichtigen. Die in Art. 55bis Abs. 2 BV aufgeführten unbestimmten Gesetzesbegriffe sind im Prozess der Güterabwägung zu konkretisieren. Dabei ist auch der in Art.