Die erste Sequenz betraf die Alkoholprohibition in den USA in der Zeitspanne von 1919 bis 1933, die zweite war den volkswirtschaftlichen Folgekosten des illegalen Drogenmarktes gewidmet und enthielt eine Aussage des Zürcher Stadtpräsidenten zur Frage einer möglichen Drogenliberalisierung. Die letzte Filmsequenz zeigte das Beispiel eines Mannes, welcher, laut Anmoderation, «Drogen nimmt, aber trotzdem ein ganz normales Leben führt». B. Gegen diese Sendung erhebt X (hiernach: Beschwerdeführer), unterstützt von mehr als zwanzig Mitunterzeichnern, Programmrechtsbeschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).