Art. 6 LRTV. Protezione della sicurezza pubblica. La diffusione di un’emissione che tratti il tema della liberalizzazione della droga non comprometterebbe la sicurezza interna della Svizzera. I A. Am 29. August 1994 strahlte «Cash-TV» auf dem ersten Kanal der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (und in der Folge auch auf der vierten Senderkette) eine Sendung aus, die sich in einem von insgesamt drei Beiträgen mit der schweizerischen Drogenpolitik befasste. Dieser Beitrag dauerte rund elf Minuten. Eine erste Filmsequenz bestand hauptsächlich aus einem Interview mit einem (anonymen) inhaftierten «Drogenboss»,