1 Art. 6 § 2 EMRK. Art. 3 Abs. 1 RTVG. Das Verbot der Vorverurteilung wird verletzt, wenn die Journalisten, die einen Beitrag über einen hängigen Prozess ausstrahlen, ein parteiisches und einseitig negatives, das Verschulden des Angeklagten suggerierendes Bild vermitteln.