Fernsehen. Verletzung der Programmbestimmungen infolge Ausstrahlung einer Sendung trotz eines auf der Grundlage von Art. 28 ZGB ergangenen Zivilurteils und infolge Vorverurteilung eines Angeschuldigten während einem hängigen Prozess. Art. 55bis Abs. 3 BV. Art. 5 Abs. 2 RTVG. Beschränkte Autonomie des Veranstalters. Weisungen einer eidgenössischen, kantonalen oder kommunalen Behörde, die sich auf Bundesrecht stützen, beschränken die Unabhängigkeit und Programmautonomie der Veranstalter.