Für die UBI ist die Feststellung massgeblich, dass die befragten Auskunftspersonen die Wirkung und den Konsum von Cannabis sehr unterschiedlich bewerteten. Auch Stimmen fehlten nicht, die ihre Erfahrung mit Haschisch als negativ beschrieben und damit deutlich vom Konsum abrieten. Das Publikum konnte somit erkennen, dass bezüglich der Haschisch-Erfahrung von Prominenten nicht nur eine, sondern eine Vielzahl von Meinungen bestehen. Damit wurde dem Transparenzgebot Nachachtung verschafft; die Beschwerde ist auch in diesem Punkte unbegründet.