Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers stand die Antwort auf diese Frage nicht im Zentrum der Sendung. Für das jugendliche Publikum war vielmehr entscheidend, welche persönlichen Konsequenzen die befragten Personen aus ihrer Erfahrung mit Haschisch gezogen haben. Es ist der SRG insoweit zuzustimmen, dass es in einer Jugendsendung wenig Sinn macht, Leute zu Erfahrungen mit Haschisch zu befragen, welche dieses Rauschmittel noch nie konsumiert haben. Für die UBI ist die Feststellung massgeblich, dass die befragten Auskunftspersonen die Wirkung und den Konsum von Cannabis sehr unterschiedlich bewerteten.