Nicht von der Hand zu weisen ist ebenfalls, dass immer wieder Prominente aus Kultur, Politik und Justiz für eine Legalisierung dieser Droge öffentlich eintreten. Im Spannungsfeld zwischen rechtlicher und sozialer Wirklichkeit konnte es somit durchaus sinnvoll sein, die Problematik der Kriminalisierung leichter Drogen in der fraglichen Jugendsendung aufzugreifen, zumal Jugendliche zu den hauptsächlichen Konsumenten von Cannabis gehören. In diesem Sinne war es auch unter dem Gesichtspunkt des verfassungsmässigen Kulturauftrags von Radio und Fernsehen zulässig, die Frage der Verhältnismässigkeit der strafrechtlichen Verfolgung von Konsumenten zu thematisieren.