2 Gefährlichkeit von Cannabis kann von einer Legalität des Haschischkonsums nicht gesprochen werden, solange der Gesetzgeber nicht eine entsprechende Revision des Betäubungsmittelgesetzes vornimmt. 4.3. Bezüglich der konkreten Sendung erweist sich der Vorwurf der leichtsinnigen Darstellung der Haschisch-Problematik als nicht begründet. Es entspricht einer Tatsache, dass zahlreiche Jugendliche Erfahrungen mit Cannabis machen. Nicht von der Hand zu weisen ist ebenfalls, dass immer wieder Prominente aus Kultur, Politik und Justiz für eine Legalisierung dieser Droge öffentlich eintreten.