Die SRG weist in ihrer Stellungnahme den Vorwurf der Verharmlosung der Droge zurück. Die Gefährlichkeit von Haschisch sei nicht eigentlicher Gegenstand der Sendung gewesen, sondern vielmehr der unverhältnismässige Polizeieinsatz zur Ahndung von Delikten, die auch von Prominenten schon begangen worden seien. Soweit die Gefährlichkeit von Haschisch aber thematisiert worden ist, sei darauf hinzuweisen, dass selbst das Bundesgericht in seiner neuesten Praxis die relative Harmlosigkeit dieses Rauschmittels anerkannt habe. 4.2. Es kann vorliegend nicht darum gehen, die Gefährlichkeit von Haschisch zu beurteilen.