... 3.1.-4. (Gebot der sachgerechten Darstellung von Ereignissen, vgl. VPB 59.14 E. 2; 59.42 E. 2; 56.13, S. 99; 54.49, S. 305) 4.1. Der Beschwerdeführer macht geltend, in der beanstandeten Jugendsendung sei der sachwidrige Eindruck erweckt worden, der Konsum des Betäubungsmittels Haschisch sei harmlos. Damit habe man der Tatsache nicht genügend Beachtung geschenkt, dass «in Fachkreisen stark umstritten (sei), ob nun Haschisch eine Einstiegsdroge sei oder nicht und wie schädlich der Haschischkonsum ist». Die SRG weist in ihrer Stellungnahme den Vorwurf der Verharmlosung der Droge zurück.