Die Tatsache, dass der Vorwurf in der Möglichkeitsform erhoben und am Ende der Passage auf andere Gründe für so schwerwiegende Massnahmen hingewiesen wurde, vermag daran nichts entscheidendes zu ändern. Unter Würdigung des Gesamtzusammenhangs der Sendung stellt die UBI fest, dass die fragliche Sequenz keinen blossen Nebenpunkt betraf. Vielmehr verstärkte diese Passage den Eindruck des Publikums, die verantwortlichen Behörden seien im Falle der Kinder G. willkürlich vorgegangen. Weil dieser Eindruck den aktenkundigen Tatsachen offensichtlich und krass widerspricht, sind die Zuschauer durch diese Passage manipuliert worden.