Sie waren somit nicht geeignet, den Hörern die fehlenden Fakten zu vermitteln, die notwendig gewesen wären, um das durch das Teilzitat verzerrte Bild zurechtzurücken. Nach Würdigung dieser Sequenz im Gesamtzusammenhang der Sendung kommt die UBI zum Ergebnis, dass das Publikum durch das selektive und aus dem Zusammenhang gerissene Zitat manipuliert wurde, denn es ist ihm verunmöglicht worden, sich seine eigene Meinung frei und unter Berücksichtigung der notwendigen Aspekte des Falles zu bilden. 6.2.