Auch die Beurteilung der beanstandeten Sequenz im Gesamtzusammenhang der Sendung führt - entgegen der Meinung der SRG - zu keinem anderen Ergebnis. Die Aussagen von einer Bundesrichterin zur Rechtsstellung der Pflegeeltern im schweizerischen Recht im zweiten Teil der Sendung und die Ausführungen des Experten zur UNO-Deklaration der Rechte der Kinder im dritten Teil waren vom ersten Teil abgekoppelt und bezogen sich nicht auf die Aussagen des Gutachtens. Sie waren somit nicht geeignet, den Hörern die fehlenden Fakten zu vermitteln, die notwendig gewesen wären, um das durch das Teilzitat verzerrte Bild zurechtzurücken.