Dieser Sequenz kam sowohl formal als auch inhaltlich eine so wichtige Bedeutung zu, dass gemäss Praxis der UBI nicht von einem blossen Nebenpunkt gesprochen werden kann. Entgegen der Auffassung der SRG waren die diskreten Hinweise in der Sendung auf Vorbehalte des Gutachtens hinsichtlich der Pflegemutter nicht ausreichend, um den tatsachendwidrigen Eindruck des Publikums zu korrigieren. Auch die Beurteilung der beanstandeten Sequenz im Gesamtzusammenhang der Sendung führt - entgegen der Meinung der SRG - zu keinem anderen Ergebnis.